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Rathaus

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Marktplatz 1

10. März 33 Machtübernahme der NSDAP in Neustadt: Josef Bürckel wird Gauleiter und Staatskommissar. Die Gleichschaltung beginnt! Die erste Verhaftungswelle betrifft auch Oberbürgermeister Dr. Forthuber. Der 2. und 3. Bürgermeister werden ebenfalls ihres Amtes enthoben. Die Geschäfte des Oberbürgermeisters übernimmt Rechtsanwalt Dr. Hamann, Kaiserslautern; die des 2. Bürgermeisters Stadtbaurat Glückert.

  • 23. März 1933 Ermächtigungsgesetz
  • 12. Mai 1933 Auflösung der SPD in Neustadt
  • 22. Juni 1933 Verbot der SPD im Deutschen Reich
  • 24. Juni 1933 Zweite Verhaftungswelle in Neustadt

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Historischer Kontext

30. Januar 1933 – Die Machtübernahme (die Machtübergabe) – Hitler wird Reichskanzler
Als am Abend des 30. Januar 1933 Anhänger der Nationalsozialisten den lang ersehnten „Tag der Machtübernahme“ mit Fackelzügen durch das Brandenburger Tor feierten, markierten die triumphierenden Kundgebungen auch symbolisch das Ende der Weimarer Republik. Wenige Stunden zuvor hatte Reichspräsident Paul von Hindenburg den Vorsitzenden der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), Adolf Hitler, zum neuen Reichskanzler ernannt. Hitlers Absicht, eine von jeder Kontrolle durch den Reichstag befreite, autoritäre Regierung zu etablieren, die das von vielen Deutschen empfundene „demokratische Chaos“ der Weimarer Jahre überwinden sollte, verwirklichten die Nationalsozialisten innerhalb kürzester Zeit. Unter Wahrung des Anscheins verfassungsmäßiger Legitimität verstanden sie es, politische Gegner auszuschalten und sich der staatlichen Machtinstrumente zu bemächtigen. Als diese „nationale Erhebung“ im Sommer 1934 ihren Abschluß fand, waren Demokratie und Pluralismus in Deutschland zerstört, ohne daß es zu nennenswerter Gegenwehr gekommen wäre.

Rathaus 1933
Zeitungsartikel vom 13.03.1933
Gemeindebehörden und Stadtrat 1931/32

Hitlers Kabinett der „nationalen Konzentration“ waren mit Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich zunächst nur zwei weitere Nationalsozialisten vertreten. Acht deutschnational-konservative Regierungsvertreter besaßen das übergewicht, durch die sich Vizekanzler Franz von Papen eine „Zähmung“ der Nationalsozialisten versprach. Dem illusorischen Zähmungskonzept wurden bereits mit der von Hitler geforderten Reichstagsauflösung am 1. Februar 1933 sowie mit der notwendigen Neuwahl des Reichstags die Grundlagen entzogen. Nunmehr vom Regierungsbonus begünstigt, begann die NSDAP unter der Parole „Kampf dem Marxismus“ einen Wahlkampf staatlich sanktionierten Terrors gegen die Opposition, allen voran gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

Mit Reichsinnenminister Frick und Göring als kommissarischem preußischem Innenminister waren zwei Schaltstellen der Macht mit Nationalsozialisten besetzt, die über die Polizeigewalt verfügten. Der preußischen Polizei verordnete Göring sogleich in einem „Schießerlaß“ vom 17. Februar den rücksichtslosen Gebrauch der Schußwaffe gegen alle politischen Gegner. Von ihm fünf Tage später in Preußen aufgestellte Hilfspolizeiverbände aus 50.000 Angehörigen der Sturmabteilung (SA), der Schutzstaffel (SS) sowie des „Stahlhelms“, die ihre Uniformen mit einer „amtlichen“ weißen Armbinde versahen, nahmen bis Ende April 1933 ca. 25.000 Regimegegner in „Schutzhaft“. Noch im Frühjahr 1933 begannen SA und SS mit der Errichtung erster Konzentrationslager (KZ) in Dachau und Oranienburg.

Den entscheidenden gesetzlichen Rahmen für die Verfolgung politischer Gegner und die gleichzeitige Festigung uneingeschränkter Machtverhältnisse bildete für die Nationalsozialisten die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Die einen Tag nach dem Reichstagsbrand vom Reichspräsidenten unterzeichnete Notverordnung setzte die verfassungsmäßigen Grundrechte der persönlichen Freiheit, der Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit außer Kraft. über das Deutsche Reich wurde auf scheinbar legalem Weg ein permanenter, während des NS-Regimes nie aufgehobener Ausnahmezustand verhängt. In diesem Klima der Rechtsunsicherheit besaß die Reichstagswahl vom 5. März 1933 keinerlei freien Charakter. Gemessen an dem hohen Maß an Einschüchterung und propagandistischer Beeinflussung waren die 43,9 Prozent für die NSDAP eine tiefe Enttäuschung. Nur zusammen mit den acht Prozent der „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ aus Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) und „Stahlhelm“ erreichte die NSDAP eine parlamentarische Regierungsmehrheit im Reichstag.

Bildquelle: Antifaschistisches Privatarchiv Fücks