Die Häftlingsdatenbank
Die Informationen in dieser Datenbank wurden über viele Jahre von Menschen zusammengetragen, denen eine verantwortungsvolle Erinnerungs- und Gedenkarbeit am Herzen liegt. In der Datenbank finden sich die Namen von 460 Männern und einer Frau.

Einführung in die Häftlingsdatenbank
Diese Datensammlung ist der Versuch die unterschiedlichsten Quellen zu den Inhaftierten (Schutzhäftlinge) des frühen Konzentrationslager Neustadt nach bestem Wissen zusammenzuführen. Dementsprechend verändert sich die Datensammlung immer wieder. Unter Schutzhaft versteht man eine vorbeugende Haft ohne richterliche Prüfung zur Vereitelung von Straftaten. Diese gab es schon lange vor dem Dritten Reich und war z.B. in der Weimarer Verfassung zu finden. Der NS-Staat übernahm dieses Instrument und baute es exzessiv aus, um unliebsame Personen dauerhaft zu entrechten und staatlicher Willkür auszusetzen.
Akten aus der NS-Zeit
Bei der Benutzung der Datensammlung muss man sich vor Augen führen, dass die meisten Akten, aus denen die Informationen stammen, aus der NS-Zeit stammen. Daher sind bestimmte Begriffe mit Vorsicht zu genießen, um nicht die Tätersprache und deren Weltbild ungeprüft zu übernehmen. Ein Beispiel dafür sind die Inhaftierungsgründe, die teilweise in den Einlieferungslisten genannt werden. So taucht immer wieder „Separatismus“ als Grund auf, mit dem ein sehr schwammiger Begriff benutzt wurde. Dieser bezieht sich auf die separatistische Bewegung in der Pfalz 1923/24. Aber nicht nur aktive Separatisten sind dabei aufgeführt, sondern auch Bürger, die aus unterschiedlichen Gründen ins Visier der Nationalsozialisten kamen – weil z.B. sie in der Besatzungszeit als Übersetzer tätig waren. Ebenso tauchen immer wieder „Kommunist“ auf, womit aber nicht ein KPD-Mitglied gemeint sein muss, sondern jemand, der von den Nazis als solcher angesehen wurde und damit eine Fremdbezeichnung ist. Daher werden in der Datensammlung die Begriffe „Vermerk „Kommunist““ (bei nicht KPD-Mitgliedern) und „Separatismusvorwurf“ verwendet.
Die Quellen
Die Quellenlage ist leider immer wieder lückenhaft. In den Einlieferungslisten sind immer wieder auch Personen gestrichen worden, die wahrscheinlich doch nicht nach Neustadt kamen. Andererseits lassen sich einige Insassen nachweisen, die in keiner Einlieferungsliste auftauchen. Gerade das Ende der Haft für einzelne Häftlinge ist immer wieder ungeklärt, da es keinen Nachweis für diese Personen gibt. Als das Lager aufgelöst wurde, gab es Ablieferungslisten an Gefängnisse in der Pfalz, die aber nicht alle Insassen enthalten. Meistens sind die Schutzhäftlinge in diese Gefängnisse gekommen, aber es lassen sich Fälle nachweisen, in denen Personen in andere Gefängnisse verbracht wurden. Da von vielen Amtsgefängnissen die Bücher der Inhaftierungen nicht überliefert wurden, lässt sich dies nicht in allen Fällen endgültig klären.
Als Datengrundlage wurden vor allem die Akten in einschlägigen Beständen des Landesarchiv Speyer benutzt (H90, H91, R18 V, R19, J-Bestände, etc.), aber auch Unterlagen aus dem Stadtarchiv Neustadt an der Weinstraße sowie anderer Archive und Behörden. Auch wenn diese nicht in die Datenbank einflossen, sind gerade regionale Zeitungen eine weitere wichtig Quelle, weshalb hier auf die Zeitungsdatenbank zur NS-Zeit des Stadtarchives Neustadt an der Weinstraße verwiesen sei.
Da die Datensammlung viele Daten enthält, wurde sie in zwei Sammlungen aufgeteilt. Eine für die Veröffentlichung auf der Homepage, in der die wichtigsten Daten übersichtlich zusammengefasst ist, sowie einer weiteren, die Forschenden in der Gedenkstätte mit weiteren Informationen und Quellen zur Verfügung steht.
Obwohl in den Einlieferungslisten die Bezeichnung „Jude“ nicht auftaucht, ist die deutlich überproportionale Anzahl von angehörigen der jüdischen Religion auffallend. Hier ist die Diskriminierung dieser schon deutlich erkennbar, auch wenn diese Bürger offiziell aus anderen Gründen in Schutzhaft genommen wurden.
Zum Schluss seien noch einige besondere Fälle zu erwähnen. Henriette Löb ist die einzige Frau, die sich im Konzentrationslager nachweisen lässt; sie wurde nach einem Tag entlassen. Dr. Richard Forthuber war für die Turenne Kaserne vorgesehen und wurde in den Häftlingslisten geführt, wurde aber aus gesundheitlichen Gründen in das städtische Krankenhaus verbracht, in dem er die ganze Zeit unter Bewachung stand. Mindestens zwei Personen behaupteten nach den 2. Weltkrieg aus unbekannten Gründen im Lager inhaftiert gewesen zu sein, obwohl alles darauf hinweist, dass sie dort nie waren.